Corona-Virus: Auswirkungen auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9

Die Kreditvergabe durch Banken ist an umfangreiche aufsichtsrechtliche Regelungen geknüpft. Dabei spielt das Kreditausfallrisiko der Schuldner eine wesentliche Rolle. Wertminderungen von Finanzinstrumenten in der Rechnungslegung können im Zusammenspiel mit bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen dazu führen, dass weniger Kredite ausgereicht werden können.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie hat sich der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW mit der Bildung von Wertberichtigungen bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 auseinandergesetzt und einen fachlichen Hinweis entwickelt.

Der BFA ist u.a. der Auffassung, dass die aktuelle Situation nicht zu einem undifferenzierten, automatischen Transfer von Finanzinstrumenten von der Stufe 1 in die Stufe 2 oder gar Stufe 3 führt.

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