Corona-Überbrückungshilfe: Fachlicher Hinweis des IDW

Ziel des Auftrag des Wirtschaftsprüfers zur Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe (Fachlicher Hinweis des IDW) ist es, die Wirtschaftsprüfer dabei zu unterstützen, sowohl die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Antragstellung zu erfüllen, als auch ihre beruflichen und fachlichen Grundsätze zu beachten. Unter anderem enthält dieser Fachliche Hinweis eine Beispielformulierung für eine Bescheinigung, die dem Wirtschaftsprüfer die Erteilung einer Bescheinigung nach berufsüblichen Grundsätzen ermöglicht.

Hintergrund:

Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.

Der Antrag auf Überbrückungshilfe ist durch einen Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Steuerberater im Namen des Antragstellers einzureichen. Der Antrag wird über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt.

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