Bestätigungsvermerk - Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers: neue Webadressen verfügbar
Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk können teilweise auf die IDW Website ausgelagert werden. Für zwei Varianten betreffend Konzernabschlüsse ist eine neue Version verfügbar.
Die neuen Webadressen sind als Version 4 hinterlegt unter:
Die neuen Varianten betreffen Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte bei Non-PIE und bei PIE. Sie gelten
- erstmalig für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2024 beginnen
und sofern - ISA [DE] 600 (Revised) angewendet wird.
Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2023 beginnen.
Weiterhin ist zu beachten, dass aus den hinterlegten Varianten die jeweils passende Version und Variante auszuwählen und deren konkrete Webadresse im Bestätigungsvermerk anzugeben ist.