Berichterstattung über die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern: IDW nimmt gegenüber dem IAASB Stellung

Das IDW hat gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu einem Standardentwurf Stellung genommen, der neue Bekanntmachungspflichten aus dem IESBA Code of Ethics in den Standards "ISA 700 (Revised)" (im Bestätigungsvermerk) und "ISA 260 (Revised)" (gegenüber Aufsichtsorganen) umsetzen soll. Dabei geht es um Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer.

Die jüngsten Änderungen des IESBA Code of Ethics sehen vor, dass eine Prüfungsgesellschaft öffentlich bekanntzumachen hat, wenn sie die Unabhängigkeitsanforderungen für Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) angewandt hat. Diese Unabhängigkeitsanforderungen sind im IESBA Code of Ethics hinterlegt.

Das IAASB schlägt zur Umsetzung der vom Ethik-Kodex geforderten Bekanntmachungen in seinem aktuellen Standardentwurf vor, diese Bekanntmachungen in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen (unter bestimmten Umständen). Außerdem sollen die bekanntzumachenden Tatsachen den Personen mitgeteilt werden, die für die Überwachung des Unternehmens verantwortlich sind.

Nach Auffassung des IDW wäre die Aufnahme der Bekanntmachung in den Bestätigungsvermerk die beste Alternative, wenn eine solche Veröffentlichung gemäß dem Ethik-Kodex vorgeschrieben ist. Das IDW weist allerdings darauf hin, dass eine Differenzierung bei der Anwendung von Unabhängigkeitsregeln zu der falschen Annahme führen kann, dass bei der Unabhängigkeit mehrere Abstufungen existieren.

Diesen Einwand hatte das IDW bereits im Mai 2021 in seiner Stellungnahme an das IESBA zu den Änderungen im Ethik-Kodex geltend gemacht. Damals hatte sich das IDW gegenüber dem IESBA u.a. auch für eine Zusammenarbeit mit dem IAASB ausgesprochen (dazu IDW aktuell vom 07.05.2021).


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