Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2019 und deren Prüfung

Das IDW hat einen Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung, Teil 1 (Fachlicher Hinweis des IDW)veröffentlicht, der sich damit befasst, welche Folgen das Virus auf die Rechnungslegung (HGB/IFRS) und die Prüfung der Abschlüsse und Lageberichte der betroffenen Unternehmen bzw. Konzerne hat. Da die weitere Entwicklung im Detail nicht abzusehen ist, ist eine ständige Überprüfung der vorhandenen Informationen sowie ihrer möglichen Auswirkungen durch die für die Aufstellung von Abschluss und Lagebericht zuständigen Unternehmensorgane sowie durch deren Abschlussprüfer erforderlich.

In seinem fachlichen Hinweis greift das IDW diese Themen auf:

Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2019

  • Wertaufhellung vs. Wertbegründung in der HGB-Rechnungslegung
  • Berücksichtigungspflichtige vs. nicht zu berücksichtigende Ereignisse nach dem Abschlussstichtag in der IFRS-Rechnungslegung
  • Nachtragsberichterstattung im (Konzern-)Anhang in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung
  • Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss
  • (Konzern-)Lageberichterstattung

Prüfung von Abschlüssen auf den 31.12.2019

  • Auswirkungen auf den Prüfungsprozess sowie Kommunikationserfordernisse
  • Beurteilung etwaiger Konsequenzen für den Bestätigungsvermerk

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