Aufhebung von drei IDW Prüfungshinweisen im Energiebereich

Der Energiefachausschuss (EFA) hat in Abstimmung mit dem Arbeitskreis „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“ beschlossen, aufgrund von Rechtsänderungen drei IDW Prüfungshinweise ersatzlos aufzuheben.

Es handelt sich um folgende Verlautbarungen:

  • IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung von Schienenbahnen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2021 (IDW PH 9.970.14) (Stand: 20.05.2021)
  • IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung von Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2021 (IDW PH 9.970.16 (06.2021))
  • IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung von Eisenbahnverkehrsunternehmen auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs (IDW PH 9.970.80) (Stand: 20.04.2020)

Hintergrund für die Aufhebung von IDW PH 9.970.14 sowie IDW PH 9.970.16 (06.2021) ist, dass die Besondere Ausgleichsregelung für Schienenbahnen und E-Busse künftig im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) geregelt wird. Das EnFG sieht im Zusammenhang mit der Antragstellung – aufgrund deutlich geringerer Umlage-Höhen – keine Prüfung mehr durch Wirtschaftsprüfer vor. Im Hinblick auf den IDW PH 9.970.80 wird die zugrundeliegende Förderrichtlinie mit Wirkung zum 31.12.2022 vorzeitig eingestellt.

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