Arbeitsprogramm des IDW AK Energie: Unterstützung bei Energiepreisbremsen-Prüfungen

Der IDW Arbeitskreis "Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“ hat sein Arbeitsprogramm für 2023/24 beschlossen. Das Arbeitsprogramm ist geprägt von den Neuerungen, die aufgrund des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) erstmalig zu berücksichtigen sind, aber vor allem von den Prüfungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG).

Der Arbeitskreis möchte den Berufsstand bei der Planung und Durchführung dieser Prüfungen unterstützen, doch wird es aufgrund personeller und zeitlicher Restriktionen voraussichtlich nicht möglich sein, für diese Prüfungen jeweils eigene IDW Prüfungshinweise zu erarbeiten. Daher beabsichtigt der Arbeitskreis zumindest Formulierungsvorschläge für den jeweiligen Prüfungsvermerk sowie – sofern keine Vorlagen von Dritter Seite zu verwenden sind – Muster für Mandantenanlagen den IDW Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der späten Einrichtung der Prüfbehörde Energiepreisbremsen bezweifelt der Arbeitskreis, ob die Fristenketten des EWPBG und des StromPBG - wer was an wen bis wann einzureichen hat - praktisch umsetzbar sind. Bereits mit Schreiben vom 04.08.2023 hat das IDW das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) darauf hingewiesen (siehe IDW Aktuell vom 08.08.2023) und diese Zweifel erneut mit Schreiben vom 25.10.2023 im Zusammenhang mit der Verlängerung der Energiepreisbremsen zum Ausdruck gebracht (siehe IDW Aktuell vom 27.10.2023). Die betroffenen Unternehmen, die Wirtschaftsprüfer und auch die Prüfbehörde benötigen ausreichend Zeit, um ihren Pflichten nach den Energiepreisbremsen gerecht werden zu können.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung über die geplanten Aktualisierungen von bestehenden bzw. die Erarbeitung von neuen IDW Prüfungshinweisen sollen Wirtschaftsprüfer in ihrer Mandantenkommunikation unterstützt werden, aber auch Ministerien, Behörden (wie beispielsweise BAFA, BNetzA, DEHSt, Prüfbehörde Energiepreisbremsen), Verbände und Übertragungsnetzbetreiber informiert werden.

Im Hinblick auf das Arbeitsprogramm und die geplante Überarbeitung von IDW Prüfungshinweisen lädt der Arbeitskreis alle Interessierten dazu ein, frühzeitig mit ihren Anliegen und Anregungen auf den Arbeitskreis zuzukommen.

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