30.10.2026

Neufassung von IDW RS HFA 10 zur Bewertung von Beteiligungen für handelsbilanzielle Zwecke als Entwurf verabschiedet

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat am 29.10.2026 den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses (IDW ERS FAB 10), bislang IDW RS HFA 10, verabschiedet.

Die Überarbeitung der derzeit geltenden Verlautbarung wurde erforderlich, um die aus dem neu gefassten IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2026) resultierenden Änderungen zu berücksichtigen.

Entsprechend der Fortentwicklung der Wertkonzepte in IDW S 1 i.d.F. 2026 soll künftig für die Folgebewertung unter Haltegesichtspunkten das neue Wertkonzept des plausibilisierten Entscheidungswerts anstelle des bisherigen subjektiven Unternehmenswerts zugrunde gelegt werden.

Die dabei zu berücksichtigenden Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen, -risiken und finanziellen Möglichkeiten sowie sonstigen Einflussfaktoren und individuellen Möglichkeiten einschließlich der Synergien müssen zum Abschlussstichtag plausibel, d.h. nach spezifischen Plausibilitätsmaßstäben nachvollziehbar und konsistent sein.

Bei der Folgebewertung unter Veräußerungsgesichtspunkten sollen entsprechend der Fortentwicklung des objektivierten Werts nicht mehr nur zum Abschlussstichtag eingeleitete oder konkretisierte Maßnahmen relevant sein, sondern es soll auch hier auf die Verhältnisse des Unternehmens und des Markts zum Abschlussstichtag sowie die hierauf aufbauenden Erwartungen einschließlich der Synergien abzustellen sein, soweit diese plausibel sind.

Neben Änderungen aufgrund der Anpassung der Wertkonzepte sind vor allem Klarstellungen sowie auch eine Konkretisierung, wann von einer Veräußerungsabsicht auszugehen ist, vorgesehen.

Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31. März 2027 abgegeben werden.

Der Entwuf ist bis zu seiner finalen Verabschiedung online abrufbar: