Aktualisierung von IDW Prüfungshinweisen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz

Der Arbeitskreis "Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie" (vormals AK "Prüfung nach KWKG und EEG") hat drei IDW Prüfungshinweise aktualisiert.

Es handelt sich um die folgenden IDW Prüfungshinweise:

  • IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2021 im Antragsjahr 2022 (IDW PH 9.970.10 (02.2022))
  • IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 1 EEG 2021 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2021 (IDW PH 9.970.11 (02.2022))
  • IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfungen nach § 75 Satz 2, § 104 Abs. 10 Satz 3 EEG 2021, § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2020 und § 17f Abs. 5 Satz 2 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2020 der Abrechnungen von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, stromkostenintensiven Unternehmen, Letztverbrauchern und Eigenversorgern für das Kalenderjahr 2021 (IDW PH 9.970.12 (02.2022)).

Trotz der Ankündigung im Koalitionsvertrag zum Wegfall der EEG-Umlage ab 2023 und der Äußerungen in der Presse, den Wegfall noch nach 2022 vorzuziehen, hat der Arbeitskreis beschlossen, den IDW PH 9.970.10 (02.2022) zu aktualisieren. Denn das BAFA, als zuständige Behörde für das Antragsverfahren, weist auf seiner Website darauf hin, dass zwar die Abschaffung der EEG-Umlage geplant sei, aber dass selbst bei einer vollständigen Abschaffung der EEG-Umlage nach gegenwärtigem Kenntnisstand Begrenzungsbescheide nach §§ 64, 64a EEG 2021 auch im Jahr 2023 eine Begrenzungswirkung im Hinblick auf die KWKG- und die Offshore-Netzumlage entfalten können. Daher bietet das BAFA auf Basis des geltenden Rechts eine reguläre Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung in diesem Jahr an.

Im Hinblick auf IDW PH 9.970.11 (02.2022) sowie IDW PH 9.970.12 (02.2022) waren noch einige Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21.12.2020 nachzuvollziehen, die erst bei den Endabrechnungen über das Kalenderjahr 2021 zu berücksichtigen sind. Ferner waren weitere Änderungen erforderlich aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 16.07.2021. Zu den Neuerungen wurden zusätzliche Prüfungshandlungen aufgenommen.

Die drei IDW Prüfungshinweise werden in der IDW Life Heft 3/2022 veröffentlicht.

Im Mitgliederbereich der IDW Website kann jeweils eine Word-Datei mit den Formulierungsvorschlägen für die Prüfungsvermerke und die Mandantenanlagen unter "Arbeitshilfen / Muster", Rubrik "Energie", heruntergeladen werden.

Service