International Standard on Auditing [Entwurf-DE] 805 (Revised) - Besondere Überlegungen – Einzelne Finanzaufstellungen und bestimmte Bestandteile

ISA [E-DE] 805 (Revised)

Stand: 03.08.2026

Ansprechpartner/in: Dr. Janine Harrison

Quelle: IDW Website | Stellungnahmefrist: 30. November 2026

Gremium: Hauptfachausschuss (HFA), vorbereitet vom Arbeitskreis „Audit & Assurance“ in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Vermerke“

Wesentlicher Inhalt

ISA [E-DE] 805 (Revised) behandelt die Verantwortlichkeiten des Prüfers bei der Anwendung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) auf die Prüfung von einzelnen Finanzaufstellungen und bestimmten Bestandteilen, Konten oder Posten bzw. Angaben einer Finanzaufstellung.

ISA [DE] 805 (Revised) wird Teil der GoA. Er wird IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen (IDW PS 490) ersetzen. Durch den Übergang von IDW PS 490 auf ISA [DE] 805 (Revised) ergeben sich keine neuen Anforderungen für den Prüfer bei der Prüfungsdurchführung. Durch die Anpassung an IDW PS 400 n.F. (03.2025) ergeben sich aber Änderungen im Aufbau und Wortlaut des Prüfungsvermerks..

Anwendung

Der finale ISA [DE] 805 (Revised) soll erstmals für die Prüfung für Zeiträume gelten, die am oder nach dem 15.12.2027 beginnen. Der HFA hat für die Fälle, in denen im Prüfungsvermerk auf die Beachtung der GoA Bezug genommen wird, eine Empfehlung zur Anwendung des Standardentwurfs ausgesprochen. In den Fällen, in denen im Prüfungsvermerk nicht auf die Beachtung der GoA, sondern auf IDW Prüfungsstandards (wie z.B. IDW EPS 970 n.F.) Bezug genommen wird, darf ISA [E-DE] 805 (Revised) nicht vorzeitig angewandt werden, da diese IDW Prüfungsstandards noch auf IDW PS 490 verweisen.

Bezug / Abruf

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