International Standard on Auditing [Entwurf-DE] 800 (Revised) - Besondere Überlegungen – Abschlüsse für einen speziellen Zweck
ISA [E-DE] 800 (Revised)
Stand: 03.08.2026
Ansprechpartner/in: Dr. Janine Harrison
Quelle: IDW Website | Stellungnahmefrist: 30. November 2026
Gremium: Hauptfachausschuss (HFA), vorbereitet vom Arbeitskreis „Audit & Assurance“ in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Vermerke“
Wesentlicher Inhalt
ISA [E-DE] 800 (Revised) behandelt die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei der Anwendung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) auf die Prüfung eines Abschlusses, der in Übereinstimmung mit Grundsätzen für einen speziellen Zweck aufgestellt ist.
ISA [DE] 800 (Revised) wird Teil der GoA. Er wird IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck aufgestellt wurden (IDW PS 480) ersetzen. Durch den Übergang von IDW PS 480 auf ISA [DE] 800 (Revised) ergeben sich keine neuen Anforderungen für den Abschlussprüfer bei der Prüfungsdurchführung. Durch die Anpassung an IDW PS 400 n.F. (03.2025) ergeben sich aber Änderungen im Aufbau und Wortlaut des Prüfungsvermerks.
Anwendung
Der finale ISA [DE] 800 (Revised) soll erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume gelten, die am oder nach dem 15.12.2027 beginnen. Der HFA hat für die Fälle, in denen im Prüfungsvermerk auf die Beachtung der GoA Bezug genommen wird, eine Empfehlung zur Anwendung des Standardentwurfs ausgesprochen. In den Fällen, in denen im Prüfungsvermerk nicht auf die Beachtung der GoA, sondern auf IDW Prüfungsstandards (wie z.B. IDW EPS 970 n.F.) Bezug genommen wird, darf ISA [E-DE] 800 (Revised) nicht vorzeitig angewandt werden, da diese IDW Prüfungsstandards noch auf IDW PS 480 verweisen.