IDW Standard: Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG
IDW S 16
Stand: 08.09.2025
Ansprechpartner/in: WP StB Dr. Henrik Solmecke
Quelle: IDW Life 11/2025, S. 902 ff.
Gremium: Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS)
Wesentliche Inhalte
Mit § 1 StaRUG wurde für alle haftungsbeschränkten Unternehmen die Pflicht eingeführt, eine Krisenfrüherkennung und ein Krisenmanagement einzuführen. Das IDW hat mit IDW S 16 nun erstmals einen Standard zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG veröffentlicht.
Die Kernaussage des IDW S 16 ist, dass die Anforderungen des § 1 StaRUG mit einer angemessenen Unternehmensplanung und einem angemessenen Planungsprozess erfüllt werden können. Im Fokus steht dabei die Anwendbarkeit auch für kleinere haftungsbeschränkte Unternehmen.
Der Standard wurde vom Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) am 8. September 2025 verabschiedet und am 26. September 2025 vom Hauptfachausschuss (HFA) billigend zur Kenntnis genommen.