Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht
IDW PS 650 n.F. (05.2026)
Stand: 12.05.2026
Ansprechpartner/in: WP Thomas Schorn
Quelle: IDW Life 6/2026, S. 676 ff.
Gremium: Fachausschuss für Krankenhaus-, Gesundheits- und Sozialwirtschaft (KHFA)
Wesentliche Inhalte
Der Fachausschuss für Krankenhaus-, Gesundheits- und Sozialwirtschaft (KHFA) hat die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht (IDW PS 650 n.F. (05.2026)) verabschiedet.
Die Überarbeitung des IDW PS 650 n.F. (03.2022) wurde erforderlich, da der KHFA seine frühere Auffassung zur Abgrenzung einer Auftragserweiterung der Jahresabschlussprüfung zu einem gesonderten Auftrag geändert hat (im Rahmen seiner 160. Sitzung). Hintergrund sind die Vorgaben im IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (03.2025)) (Stand: 12.03.2025) sowie die Tatsache, dass bestimmte in Gesetzen für den Abschlussprüfer vorgesehene Aufgaben nicht im zeitlichen Zusammenhang zur Abschlussprüfung stehen.
Demnach liegt nur noch in den Fällen eine Erweiterung der Jahresabschlussprüfung vor, in denen der Gesetzgeber unmittelbar Bezug auf die durchzuführende jährliche Pflichtprüfung und den zeitlichen Zusammenhang zur Jahresabschlussprüfung nimmt. Daraus wird abgeleitet, dass über die Prüfung des sonstigen Prüfungsgegenstandes zumindest im Prüfungsbericht zu berichten ist. Die alleinige Benennung des (Jahres-)Abschlussprüfers durch den Gesetzgeber als Prüfungsdurchführenden führt nicht mehr zur Erweiterung der Jahresabschlussprüfung.
Zudem wurden einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Gegenüber dem im Oktober 2025 zur Konsultation gestellten Entwurf wurden keine Anpassungen vorgenommen.
Anwendung
Der IDW Prüfungsstandard gilt erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2026 beginnen, mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2027 enden.
Vorversion: IDW PS 650 n.F. (03.2022) Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht | IDW Life 5/2022, S. 447 ff.