IDW Prüfungshinweis: Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz in der Abschlussprüfung
IDW PH 9.315DE.2 (07.2026)
Stand: 14.07.2026
Ansprechpartner/in: WP StB Valerie Wachter
Quelle: IDW Life 9/2026, S. 905 ff.
Gremium: Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT), vorbereitet vom Arbeitskreis „Prüfungsqualität“
Wesentliche Inhalte
Der IDW Prüfungshinweis behandelt den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in der Abschlussprüfung. Ziel der Verlautbarung ist es, Wirtschaft sprüfern praxisorientierte Empfehlungen, Hilfestellungen und Anwendungsbeispiele für den verantwortungsvollen Einsatz generativer KI entlang des Prüfungsprozesses zu geben sowie auf die Rahmenbedingungen und möglichen Risiken hinzuweisen.
Der Prüfungshinweis stellt klar, dass der Einsatz generativer KI die berufsrechtlichen Pflichten des Wirtschaft sprüfers nicht verändert. Insbesondere bleiben die kritische Grundhaltung sowie die Pflicht zur Würdigung der Relevanz und Verlässlichkeit von Prüfungsnachweisen uneingeschränkt bestehen. Hervorgehoben werden technologieimmanente Grenzen generativer KI, etwa Halluzinationen, eingeschränkte Nachvollziehbarkeit oder die fehlende Reproduzierbarkeit von Ergebnissen.
Der Prüfungshinweis zeigt auf, wie durch Prompting-Techniken, System Prompts und den Einsatz von RAG-Systemen die Angemessenheit KI-generierter Ergebnisse beeinflusst werden kann. Flankierend werden rechtliche Rahmenbedingungen aus Datenschutz, Berufsrecht, Urheberrecht sowie dem EU AI Act und Aspekte des Qualitätsmanagements auf Praxis- und Auft ragsebene erläutert.
Der Einsatz generativer KI kann grundsätzlich in allen Phasen einer Abschlussprüfung erfolgen. Der Prüfungshinweis zeigt anhand konkreter Anwendungsbeispiele auf, wie generative KI unter anderem bei der Entscheidung über die Auftragsannahme bzw. -fortführung, der Erlangung eines Verständnisses von der Einheit, der Planung und Umsetzung von Prüfungshandlungen oder der Berichterstattung unterstützend eingesetzt werden kann.