IDW Prüfungsstandard: Prüfung der Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bei Instituten

IDW PS 522 n.F. (07.2026)

Stand: 30.07.2026

Ansprechpartner/in: WP Elisabeth Kern

Quelle: IDW Life 9/2026, S. 879 ff.

Gremium: Bankenfachausschuss (BFA)

Wesentliche Inhalte

Der BFA hat den IDW Prüfungsstandard: Prüfung der Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bei Instituten (IDW PS 522 n.F. (07.2026)) verabschiedet.

Institute sind gemäß den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen verpflichtet, in ihren Abschlüssen Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken zu bilden. In Abhängigkeit von Art und Umfang der eingegangenen Adressenausfallrisiken kann die Risikovorsorge zu den wesentlichen Bestandteilen des Abschlusses gehören. Das Ziel des Abschlussprüfers ist es, ausreichend geeignete Prüfungsnachweise darüber zu erlangen, ob die Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken und die damit zusammenhängenden Angaben als Bestandteil des Prüfungsurteils zum Abschluss als Ganzem hinsichtlich der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze vertretbar sind.

Der IDW PS 522 n.F. (07.2026) enthält Anforderungen und erläuternde Hinweise, die sich darauf beziehen bzw. näher darauf ein
gehen, wie relevante IDW Prüfungsstandards (IDW PS) und ISA [DE] auf die Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken und damit
zusammenhängende Abschlussangaben anzuwenden sind.

Vorversion

IDW PS 522, Prüfung der Adressenausfallrisiken und des Kreditgeschäfts von Kreditinstituten, Stand: 01.10.2002. WPg 22/2002, S. 1254 ff., FN-IDW 11/2002, S. 623 ff.

Bezugsquellen