Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung der Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bei Instituten
IDW EPS 522 n.F. (07.2025)
Stand: 31.07.2025
Ansprechpartner/in: WP Elisabeth Kern
Quelle: IDW Website | Stellungnahmefrist: 31.10.2025
Gremium: Bankenfachausschuss (BFA)
Wesentliche Inhalte
Der Bankenfachausschuss des IDW hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung der Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bei Instituten (IDW EPS 522 n.F. (07.2025)) verabschiedet. Gegenüber dem bisherigen IDW PS 522 wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen.
Institute sind gemäß den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen verpflichtet, in ihren Abschlüssen Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken zu bilden. Bei der Abschlussprüfung von Instituten werden häufig Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Abschluss- und Aussageebene im Zusammenhang mit der Risikovorsorge identifiziert. Der
IDW EPS 522 n.F. (07.2025) enthält Anforderungen und erläuternde Hinweise, die sich darauf beziehen bzw. näher darauf eingehen, wie relevante IDW Prüfungsstandards (IDW PS) und ISA [DE] auf die Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken und damit zusammenhängende Abschlussangaben anzuwenden sind.