Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Durchführung von Qualitätskontrollen in der Wirtschaftsprüferpraxis
IDW EPS 140 n.F. (10.2024)
Stand: 30.10.2024
Ansprechpartner/in: WP Michael Peun
Quelle: IDW Website | Stellungnahmefrist: 31.03.2025
Gremium: Hauptfachausschuss (HFA), vorbereitet vom Arbeitskreis „Prüfungsqualität“
Wesentliche Inhalte
Die Überarbeitung des IDW PS 140 wurde insbesondere erforderlich, da Wirtschaftsprüferpraxen ihre Qualitätssicherungssysteme spätestens zum 15.12.2023 auf ein entsprechend den Anforderungen des IDW QMS 1 (09.2022) ausgestaltetes risikobasiertes Qualitätsmanagementsystem umgestellt haben. Auch in § 50 der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer wurden zwischenzeitlich Änderungen zur Umsetzung der internationalen
Qualitätsmanagementstandards vorgenommen. In der Konsequenz sind die fachlichen Verlautbarungen des IDW zur
Durchführung von Qualitätskontrollen an dieses geänderte „Soll-Objekt“ anzupassen.
Der Entwurf enthält auch bereits Ergänzungen, die relevant werden, wenn der Anwendungsbereich der Qualitätskontrolle
auf gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten ausgeweitet wird. Hintergrund ist die erwartete
Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland. Der Standardentwurf berücksichtigt
die gesetzlichen Vorschriften in der Fassung des Regierungsentwurfes eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2022/2464 (sog. CSRD-Umsetzungsgesetz) vom 24.07.2024. Gesetzesverweise auf Vorschriften, die gemäß dem Regierungsentwurf eine Änderung erfahren sollen, wurden entsprechend kenntlich gemacht. Aufgrund der jüngsten, nach Verabschiedung des Standardentwurfs eingetretenen Ereignisse (Ende der bisherigen Regierungskoalition in Deutschland)
ist der Fortgang des im parlamentarischen Verfahren befi ndlichen CSRD-Umsetzungsgesetzes höchst ungewiss. Im Laufe der Stellungnahmefrist zum vorliegenden Standardentwurf werden die Fachgremien des IDW die aktuellen Entwicklungen beobachten und die Auswirkungen auf die Finalisierung des Standards erörtern.
Im Rahmen der Überarbeitung wurden zudem folgende seit der Verabschiedung des bisherigen IDW PS 140 (Stand: 09.06.2017) eingetretene Veränderungen berücksichtigt:
- Änderungen der Satzung für Qualitätskontrolle sowie Ergänzungen und Überarbeitungen der Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle
- Anwendung der „neuen“ vom IDW festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (punktuelle Änderung von Verweisen auf Prüfungsverlautbarungen, bspw. auf die ISA [DE])