Comfort Letter

Will ein Unternehmen Finanzmittel am Kapitalmarkt aufnehmen mit einer prospektpflichtigen Transaktion, holt es meist einen Comfort Letter bei seinem Abschlussprüfer ein. Wie sieht es aber in dem Ausnahmefall aus, wenn nämlich ein Nicht-Abschlussprüfer den Comfort Letter erteilt? Hierzu hat das IDW kürzlich einen neuen Prüfungshinweis veröffentlicht, IDW PH 9.910.2.

Was der Nicht-Abschlussprüfer zu beachten hat und warum es überhaupt zu dieser Konstellation kommen kann, erläutert Martin Pföhler, Mitglied der IDW Arbeitsgruppe „EU-Wertpapierprospekte“. Die Fragen stellt Dr. Britta van den Eynden, Leiterin Markets beim IDW.

(veröffentlicht am 19.01.2023)

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