Ertragsteuerinformationsbericht
27. Mai 2026 - Multinationale Unternehmen stehen vor neuen Anforderungen an die Steuertransparenz. Mit dem Ertragsteuerinformationsbericht (EIB) müssen bestimmte umsatzstarke Konzerne öffentlich offenlegen, in welchen Ländern sie tätig sind und welche Ertragsteuern dort anfallen. Die Vorschriften beruhen auf der EU-Richtlinie 2021/2101 und wurden in Deutschland in den §§ 342 ff. HGB umgesetzt. Unternehmen mit kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr müssen die neuen Anforderungen erstmals im Jahr 2026 für das Geschäftsjahr 2025 beachten.
Das IDW begleitet die praktische Umsetzung mit Arbeitshilfen, Fachinformationen und einem neuen Prüfungsstandardentwurf für Abschlussprüfer. Ziel ist es, Unternehmen und Wirtschaftsprüfer bei der Anwendung der komplexen Regelungen zu unterstützen.
Was ist ein Ertragsteuerinformationsbericht?
Der Ertragsteuerinformationsbericht – auch als „Public Country-by-Country Reporting“ (Public CbCR) bezeichnet – dient der öffentlichen Transparenz über die Steuerzahlungen großer multinationaler Unternehmensgruppen. Bestimmte Unternehmen und Konzerne müssen darin Informationen über ihre Geschäftstätigkeit, Umsätze, Gewinne und Ertragsteuern offenlegen.
Die Regelungen gelten erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen. Damit wird die öffentliche Berichterstattung über Steuerinformationen deutlich ausgeweitet.
IDW veröffentlicht Update des Fragen-und-Antworten-Papiers
Zur Unterstützung der Praxis hat das IDW ein Fragen-und-Antworten-Papier zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung veröffentlicht und inzwischen ein erstes Update vorgelegt. Die Arbeitshilfe greift ausgewählte Anwendungsfragen auf und enthält zudem einen eigenen Abschnitt zu Besonderheiten für Institute.
Im ersten Update wurden insbesondere zwei zusätzliche Fragen zum Anwendungsbereich aufgenommen. Dabei geht es unter anderem um die EIB-Pflichten bestimmter Tochterunternehmen sowie um die Anwendung des Schwellenwerts von 750 Mio. Euro Umsatzerlösen bei der erstmaligen und späteren Beurteilung der Berichtspflicht.
Neuer Prüfungsstandardentwurf IDW EPS 440
Mit dem Entwurf des Prüfungsstandards IDW EPS 440 (06.2026) konkretisiert das IDW die Anforderungen an die Beurteilung des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts. Der Standard regelt die nach § 317 Abs. 3b HGB vorgesehene Beurteilung und die Berichterstattung über das Ergebnis im Bestätigungsvermerk.
Wichtig: Die Beurteilungspflicht des Abschlussprüfers besteht unabhängig davon, ob die geprüfte Gesellschaft tatsächlich zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet ist. Zudem handelt es sich nicht um eine inhaltliche Prüfung des Berichts. Vielmehr sind bestimmte gesetzlich vorgegebene Prüfungshandlungen durchzuführen und deren Ergebnis im Bestätigungsvermerk darzustellen.
Der Standardentwurf enthält unter anderem Anforderungen an Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung sowie Hinweise zum Umgang mit möglichen irreführenden Darstellungen im Ertragsteuerinformationsbericht.
Besondere Anforderungen für Finanzdienstleister
Für Kreditinstitute, große Wertpapierinstitute und Versicherungsunternehmen bestehen branchenspezifische Besonderheiten. Diese werden in einer gemeinsamen Berichterstattung des Bankenfachausschusses (BFA), des Fachausschusses Investment (FAIN) und des Versicherungsfachausschusses (VFA) behandelt. Dort werden insbesondere Fragen zu gesetzlichen Befreiungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen auf die Berichterstattung des Abschlussprüfers erläutert.
Das IDW im Gesetzgebungsverfahren
Das IDW hat die Einführung der öffentlichen Ertragsteuerberichterstattung bereits während des Gesetzgebungsverfahrens intensiv begleitet und Stellungnahmen zum Referentenentwurf (2022) sowie zum Gesetzentwurf (2023) veröffentlicht. Dabei wurden insbesondere praktische Umsetzungsfragen und mögliche Belastungen für Unternehmen thematisiert.