IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz
IDW RS IFA 1 n.F.
Stand: 06.11.2024
Ansprechpartner/in: StB Kerstin Klinner
Quelle: IDW Life 12/2024, S. 1125 ff.
Gremium: Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA)
Wesentliche Inhalte
Die neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1 n.F.) ist am 06.11.2024 vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA)
verabschiedet und am 14.11.2024 vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) billigend zur Kenntnis genommen worden.
Die wesentlichen Neuerungen betreffen:
- die Ausführungen zur Erweiterung eines Gebäudes durch bauliche Maßnahmen (erläutert am Beispiel der Installation einer Aufdach-Photovoltaik-Anlage),
- die Erweiterung bzw. Präzisierung der zentralen Bereiche der Ausstattung, deren Standardanhebung zu einer wesentlichen Verbesserung der Gebäudequalität…