Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss

IDW RS FAB 41

Stand: 16.05.2024

Ansprechpartner/in: WP StB Felix Weiser

Quelle: IDW LIFE 07/08.2024, S. 646 ff.

Gremium: verabschiedet vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB), vorbereitet von der Arbeitsgruppe „Umwandlungsrecht“

Wesentliche Inhalte

Der FAB hat am 16.05.2024 die finale, anlässlich des UmRUG neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss – die bislang die Kurzbezeichnung IDW RS HFA 41 trug und fortan die Kurzbezeichnung IDW RS FAB 41 trägt – verabschiedet. Im Fokus der Überarbeitung der Verlautbarung standen handelsbilanzielle Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden (Herein- und Hinaus-)Formwechseln von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU / des EWR, die infolge des UmRUG vermehrt auftreten dürften.

Gegenüber dem (noch unter der Kurzbezeichnung IDW ERS HFA 41 n.F.) im Dezember 2023 zur Konsultation gestellten Entwurf…