IDW: Staatsmodernisierung braucht moderne Finanzinformationen
Das neue IDW Position Paper fordert eine stärkere Nutzung der doppischen Rechnungslegung bei Bund und Ländern. 10 Thesen, warum jetzt der richtige Zeitpunkt für die Doppik ist.
Düsseldorf, 29. Oktober 2026 – Wer den Staat modernisieren will, muss auch seine finanzielle Informationsbasis modernisieren. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) fordert deshalb, die doppische Rechnungslegung auf Bundes- und Landesebene konsequent voranzubringen. In seinem neuen Position Paper „Doppik stärken - Staat modernisieren“ zeigt das IDW, warum die kameralen Informationen um eine umfassendere Sicht auf Vermögen, Schulden und Ressourcenverbrauch ergänzt werden sollten.
„Hohe Verschuldung, wachsende Investitionsbedarfe und die zunehmende Bedeutung von Sondervermögen machen eine Gesamtsicht auf die öffentlichen Finanzen wichtiger denn je“, fordert IDW Vorstandssprecherin Melanie Sack. Wenn staatliche Aufgaben und Finanzmittel außerhalb der Kernhaushalte angesiedelt werden, reicht der Blick auf Zahlungsströme nicht aus, um die wirtschaftliche Lage des Staates vollständig abzubilden.
Die doppische Rechnungslegung schafft zusätzliche Transparenz. Neben der Finanzrechnung umfasst sie eine Bilanz und eine Ergebnisrechnung. So werden Vermögen, Schulden und der tatsächliche Ressourcenverbrauch einer Periode sichtbar. Ein Lagebericht ergänzt diese Informationen um zukunftsorientierte Elemente.
Aus Sicht des IDW geht es daher nicht um „Kameralistik oder Doppik“. Entscheidend ist, welche Informationen Politik und Verwaltung benötigen, um Investitionen, Infrastruktur, langfristige Verpflichtungen und die öffentlichen Finanzen nachhaltig zu steuern.
„Eine umfassendere Rechnungslegung ist Voraussetzung für eine generationengerechte Finanzpolitik. Entscheidungen über Investitionen und langfristige Verpflichtungen wirken über die laufende Legislaturperiode hinaus. Die Doppik kann zeigen, welche Belastungen gegenwärtige Entscheidungen für zukünftige Generationen mit sich bringen“, so Melanie Sack.
Das IDW spricht sich langfristig für eine stärkere Verbindung von Doppik und Haushaltsrecht aus. Eine nachhaltige Reform sollte eine doppische Rechnungslegung und einen Haushaltsausgleich auf doppischer Grundlage einbeziehen. Eine daran ausgerichtete Schuldenbremse sollte auch Rückstellungen berücksichtigen.
Die praktischen Voraussetzungen für eine Reform sind vorhanden. Viele Kommunen arbeiten seit vielen Jahren mit doppischen Rechnungslegungssystemen. Hamburg und Hessen verfügen über umfangreiche Erfahrungen. Bund und Länder können somit auf bestehendes Wissen und erprobte Lösungen zurückgreifen.
Auch die europäische Entwicklung spricht aus Sicht des IDW dafür, jetzt zu handeln. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben die Doppik eingeführt oder treiben ihre Einführung voran. Deutschland gehört weiterhin zu den Nachzüglern. Eine eigenständige Weiterentwicklung der öffentlichen Rechnungslegung wäre hierzulande ohne weiteres möglich.
Die Umstellung sollte dabei verhältnismäßig erfolgen. Vorhandene Daten, IT-Systeme und Erfahrungen können genutzt werden. Ziel ist nicht neue Bürokratie, sondern eine bessere Informationsgrundlage für politische und administrative Entscheidungen.
Gerade jetzt bietet sich eine Chance: Bund und Länder modernisieren Verwaltungsprozesse, Datenhaushalte und IT-Landschaften. Die Haushalts- und Rechnungslegungssysteme sollten Teil dieser Transformation werden.
Download IDW Position Paper “Doppik stärken”
Presseinformation 17/2026 (PDF)
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