Vollständigkeitserklärungen: Aktualisierte Verlagsmuster M1 und M1a veröffentlicht
Neue Anforderungen im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung bedingen eine Anpassung der allgemeinen Vollständigkeitserklärungen. Die Verlagsmuster M1 (Vollständigkeitserklärung zum handelsrechtlichen Jahresabschluss) und M1a (Vollständigkeitserklärung zum IFRS-Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB) wurden ergänzt und stehen ab sofort als IDW eFormulare in aktualisierter Fassung zur Verfügung.
Anlass für die Anpassung sind die neuen gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Offenlegung von Ertragsteuerinformationsberichten. Gemäß § 317 Abs. 3b HGB hat der Abschlussprüfer nunmehr eine Beurteilung im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund wurde das Muster M1 um einen neuen Abschnitt E und das Muster M1a um einen neuen Abschnitt D ergänzt.
Die gesetzliche Beurteilungspflicht besteht unabhängig davon, ob die geprüfte Gesellschaft tatsächlich zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts nach §§ 342 ff. HGB verpflichtet ist. Der Abschlussprüfer muss die Beurteilung und entsprechende Berichterstattung daher auch in Fällen vornehmen, in denen die geprüfte Gesellschaft nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschriften fällt. Weitere Informationen enthält die Meldung vom 10.06.2026 sowie IDW EPS 440 (06.2026).
Die ergänzten Muster sind mit sofortiger Wirkung anwendbar. Wer weiterhin ältere Formulare nutzt, muss die erforderlichen Erklärungen zum Ertragsteuerinformationsbericht im Einzelfall ergänzen oder gesondert einholen.