Umsatzsteuer: Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen kann steuerfrei sein
Das BMF gibt seine bisherige Auffassung auf, wonach die Vermietung von Betriebsvorrichtungen stets umsatzsteuerpflichtig ist. Deren Überlassung kann künftig steuerfrei sein, wenn sie als Nebenleistung Teil einer einheitlichen Grundstücksvermietung ist.
Anlass für den Kurswechsel ist der BFH-Beschluss vom 17.08.2023 – V R 7/23 (V R 22/20), der als Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 04.05.2023 – C-516/21 – Finanzamt X erging.
Mit Schreiben vom 19.10.2026 passt das BMF den UStAE an. Danach können die Vermietung eines Gebäudes und die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen eine einheitliche Leistung bilden. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Einheitlichkeit der Leistung. Maßgeblich sind die Sicht eines Durchschnittsverbrauchers und der wirtschaftliche Gehalt des Vorgangs.
Ist die Überlassung der Betriebsvorrichtung eine Nebenleistung zur Grundstücksvermietung, erstreckt sich die…