Umgang mit der Übergangsregelung zur geänderten Prüfungsberichteverordnung (PrüfV)
Am 05.05.2026 sind Änderungen der Prüfungsberichteverordnung für Versicherungsunternehmen (PrüfV) in Kraft getreten. Die mit der Änderung neu eingefügten §§ 40a und 40b PrüfV betreffen insb. die Prüfung der Einhaltung der Anforderung nach der Offenlegungsverordnung sowie der DORA-Anforderungen.
Die Übergangsvorschrift nach § 54 PrüfV sieht vor, dass die §§ 40a und 40b PrüfV erstmals auf ein nach dem 31. Dezember 2024 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden sind. Da die Änderungen der PrüfV am 05.05.2026 in Kraft getreten sind, stellt sich die Frage, ob die Änderungen auf abgeschlossene sowie zu diesem Zeitpunkt bereits laufende Prüfungen für das Geschäftsjahres 2025 anzuwenden sind. Das IDW hat sich hierzu mit der BaFin ausgetauscht. Danach ist das Datum des Inkrafttretens auf unvorhergesehene Verzögerungen im Verordnungsgebungsprozess zurückzuführen.
Nach Ansicht des IDW wäre eine Rückwirkung der neuen Vorschriften…