04.11.2026

Tax Omnibus und Kreislaufwirtschaft: IDW fordert praxistaugliche Steuerregeln

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt das Ziel, mit dem „Tax Omnibus“ die EU-Vorschriften zur direkten Besteuerung zu vereinfachen. Es regt jedoch frühere und weitergehende Entlastungen an. Zugleich setzt sich das IDW für praxistaugliche Umsatzsteuerregeln für kreislauforientierte Geschäftsmodelle ein. Dazu hat das IDW diese Woche zwei Stellungnahmen an die Europäische Kommission übermittelt. Sie betreffen den Richtlinienentwurf zum „Tax Omnibus “ und die Initiative „VAT and the Circular Economy “.

Tax Omnibus: Vereinfachungen konsequent und frühzeitig umsetzen

Der Tax-Omnibus-Richtlinienentwurf enthält Vereinfachungen, für die sich auch das IDW ausgesprochen hatte. Bereits im vorangegangenen Call for Evidence hatte das IDW entsprechende Anregungen eingebracht (siehe Newsmeldung vom 30.03.2026 ). Das IDW begrüßt insbesondere die Modernisierung der Fusionsrichtlinie sowie vorgesehene Vereinfachungen bei der Zinsschranke und der Quellensteuerentlastung.

Damit diese Vereinfachungen in der Praxis greifen, regt das IDW gezielte Anpassungen an. Die Ausnahme für risikoarme Drittdarlehen sollte auch Konzernfinanzierungen erfassen. Voraussetzung sollte eine nachgewiesene externe Refinanzierung sein. Bei Quellensteuererstattungen sollte die Verzinsung deutlich früher als erst nach einem Jahr beginnen. Doppelregelungen und unnötige Nachweispflichten sollten entfallen. Zudem sollten die vorgesehenen Entlastungen möglichst früh wirksam werden.

Umsatzsteuer und Kreislaufwirtschaft: Sachspenden und industrielle Kreislaufmodelle berücksichtigen

Mit der Initiative „VAT and the Circular Economy“ stellt die Europäische Kommission mögliche Änderungen der Umsatzsteuerregeln zur Diskussion. Im Fokus stehen Gebrauchtwaren, Sachspenden und der Vorsteuerabzug bei Personenkraftwagen. Ziel ist es, kreislauforientierte Geschäftsmodelle besser zu unterstützen.

Das IDW spricht sich dafür aus, auch industrielle Kreislaufmodelle wie Recycling und Wiederaufbereitung einzubeziehen. Hierfür braucht es klare und einheitliche EU-Regeln. Das betrifft die Einordnung von Leistungen, die Bemessungsgrundlage und die Steuerentstehung. Bei Sachspenden sollten umsatzsteuerliche Nachteile entfallen und der Vorsteuerabzug erhalten bleiben. Eine bloße Verteuerung der Warenvernichtung greift aus Sicht des IDW zu kurz.