Prüfung von Adressenausfallrisiken: Neuer Prüfungsstandard und Prüfungshinweis verabschiedet
Der Bankenfachausschuss (BFA) hat den Prüfungsstandard „Prüfung der Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bei Instituten“ (IDW PS 522 n.F. (07.2026)) sowie den Prüfungshinweis „Berücksichtigung von Grundpfandrechten bei der Beurteilung von individuellen Einzelwertberichtigungen bei Instituten“ (IDW PH 9.522.1) verabschiedet.
Institute sind verpflichtet, in ihren Abschlüssen Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken zu bilden. Da diese zu den wesentlichen Bestandteilen eines Abschlusses gehören kann, enthält der neue IDW PS 522 n.F. Anforderungen und erläuternde Hinweise zur Anwendung relevanter IDW Prüfungsstandards (IDW PS) und ISA [DE] bei der Prüfung der Risikovorsorge und der damit zusammenhängenden Abschlussangaben.
Vor diesem Hintergrund konkretisiert der IDW PH 9.522.1 die Beurteilung von erwarteten Erlösen aus der Verwertung von Grundpfandrechten als Kreditsicherheiten. Er befasst sich insbesondere mit der Frage, wie diese Erlöse bei individuellen Einzelwertberichtigungen in Strategien oder Szenarien zu berücksichtigen sind, in denen die Verwertung für die Rechnungslegung eine relevante Option darstellt.
Der Prüfungsstandard und der Prüfungshinweis sind in der September Ausgabe der IDW Life abgedruckt.
Im IDW Verlag sind sie als Print on Demand erhältlich: