06.08.2026

IDW VFA zur Erteilung einer Bestätigung nach § 7 der Markensatzung für die Gewährleistungsmarke „ABV-Prädikat“

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) hat am 29.06.2026 das „ABV-Prädikat“ in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eintragen lassen. Das „ABV-Prädikat“ wird von der Geschäftsführung der ABV nach Maßgabe der vom Vorstand erlassenen Markensatzung für die Gewährleistungsmarke „ABV-Prädikat“ (im Folgenden Markensatzung) ausgestellt.

Voraussetzung für die Nutzung der Gewährleistungsmarke sind die in § 6 Abs. 2 der Markensatzung genannten Gütekriterien. § 7 Abs. 1 der Markensatzung sieht eine Bestätigung der Einhaltung der Gütekriterien durch einen Wirtschaftsprüfer vor.

Es erfolgte im Vorfeld keine Abstimmung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu der zu erteilenden Bestätigung mit dem IDW.

Der Versicherungsfachausschuss des IDW (VFA) hat sich in einer Sitzung mit der vorgesehenen Bestätigung befasst. Nach Auffassung des VFA kann die von…