14.09.2026

IDW veröffentlicht F & A zur Prüfung von Umsetzungsplänen für künftige Umweltleistungen 

Mit der Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird die Umsetzung der europäischen Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo, Richtlinie (EU) 2024/825) in deutsches Recht vollzogen. § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG führt dann neue Anforderungen an Umweltaussagen über künftige Umweltleistungen ein. Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern entsprechende Aussagen treffen, müssen diese auf klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen stützen. Die Verpflichtungen sind in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festzulegen, der messbare und zeitgebundene Ziele sowie weitere relevante, für seine Umsetzung erforderliche Elemente umfasst. Der Umsetzungsplan ist regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen zu überprüfen; dessen Erkenntnisse müssen den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Durch die neuen Regelungen kommen erhebliche Rechtsunsicherheiten…