IDW begrüßt Reform des Wirtschaftsprüferexamens
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat im Oktober den Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsprüferexamens veröffentlicht. In seiner Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf begrüßt das IDW die angestrebte Modernisierung des Examens.
Durch die im Jahr 2019 in Kraft getretene Modularisierung des WP-Examens stieg die Zahl der mündlichen Prüfungen von einer auf vier. Dies führte zu einer erheblichen Mehrbelastung für die Kandidatinnen und Kandidaten. Der Reformvorschlag des BMWE sieht nun vor, dass eine mündliche Prüfung nur noch im Modul Prüfungswesen obligatorisch ist. In den Modulen ABWL/VWL, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht entfällt sie, wenn in der schriftlichen Prüfung mindestens die Note 4,00 erreicht wird. Darüber hinaus sollen die Prüfungsinhalte moderat modernisiert und gestrafft, die Anzahl der Klausuren soll im Fach BWL/VWL reduziert werden und die Bearbeitungszeit der Aufsichtsarbeiten soll weitgehend auf vier Stunden vereinheitlicht werden. In bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit oder Familienpflegezeit, soll sich zudem die Sechsjahresfrist, innerhalb derer alle Module bestanden sein müssen, auf Antrag um zwei Jahre verlängern.
Mit dem Referentenentwurf folgt das Bundeswirtschaftsministerium Vorschlägen, die das IDW bereits im Jahr 2023 entwickelt hat. Der Verordnungsentwurf ist nach Auffassung des IDW ein wichtiger Schritt zu einem zeitgemäßen, attraktiven und weiterhin anspruchsvollen Wirtschaftsprüferexamen. Die vollständige Stellungnahme enthält die Detailanmerkungen und weiterführenden Vorschläge zur Reform des WP-Examens.