04.12.2025
HFA zur Prüfung von Ertragsteuerinformationsberichten
Aufgrund des aktuellen Bedarfs des Berufsstands hat der Hauptfachausschuss (HFA) am 02.12.2025 eine Berichterstattung zur freiwilligen inhaltlichen Prüfung eines zur Erfüllung der §§ 342g bis 342l Abs. 1 HGB erstellten Ertragsteuerinformationsberichts (EIB) verabschiedet.
In dieser Berichterstattung werden die bei einer inhaltlichen Prüfung des EIB außerhalb der Abschlussprüfung einschlägigen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung näher erläutert und weitere Guidance, beispielsweise zur Wesentlichkeit und zu den inhärenten Grenzen bei der Erstellung des EIB, gegeben.
Des Weiteren enthält die Berichterstattung des HFA ein Formulierungsbeispiel für einen Prüfungsvermerk nach IDW PS 490.
- HFA - Prüfung Ertragsteuerinformationsbericht (Berichterstattung) (PDF)