08.09.2025
Fragen und Antworten zum Altschuldenentlastungsgesetz NRW
Der Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) hat sich in seinen letzten beiden Sitzungen im August mit der Prüfung nach § 4 Abs. 3 ASEG NRW beschäftigt. In der 142. Sitzung ging es vor allem um die Auftragsart und Fragen zur Prüfungsdurchführung, die weitgehend mit dem vom MHKBD NRW veröffentlichten Musterbericht (vgl. Meldung vom 29.08.2025: Öffentlicher Sektor: Musterbericht für die Prüfung nach § 4 Abs. 3 ASEG NRW) geklärt sind.
Der Sitzungsbericht über die 143. ÖFA-Sitzung enthält zudem Fragen und Antworten des für Kommunales zuständigen Ministeriums zum Altschuldenentlastungsgesetz.