Finales BMF-Schreiben zur Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die finale Fassung des BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG veröffentlicht. Gegenstand ist die nähere Bestimmung der Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise – trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs – ein Verlustuntergang vermieden werden kann.
Zum Entwurf hattedas IDW Stellung genommen. Das IDW regte dabei eine Modernisierung des § 8c KStG an, an der weiter festgehalten wird. Denn die wirtschaftliche Situation hat sich weiter verschlechtert, was u.a. an der weiter steigenden Zahl von Insolvenzfällen sichtbar wird.
In der finalen Fassung kommt es u.a. neben weiteren kleinen Anpassungen im Vergleich zum Entwurf wie vom IDW angeregt zu Vereinfachungen bei den Sanierungsvoraussetzungen. (Rn. 7) Darüber hinaus sollten vor dem Beteiligungserwerb geschlossene (Betriebs-)Vereinbarungen, welche einem Sachzusammenhang zu dem Erwerb aufweisen leichter berücksichtigt werden…