19.10.2026

FAUB verabschiedet neue Kapitalkostenempfehlungen

19. Oktober 2026 - Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie angepasst.

Die Marktrisikoprämie entspricht der Renditedifferenz (Residualgröße), die erwartungsgemäß zusätzlich erzielt wird, wenn statt in (quasi) risikolose öffentliche Anleihen in das aus Aktien bestehende Marktportfolio investiert wird. Zur Ableitung der erwarteten Marktrisikoprämie ist es sachgerecht, auf repräsentative Aktienindizes zurückzugreifen. Dabei empfiehlt es sich, in Form eines pluralistischen Ansatzes sowohl historisch gemessene nominale und reale Aktienrenditen als auch historisch gemessene Marktrisikoprämien sowie zukunftsorientiert mittels ex ante-Analysen ermittelte implizite Aktienrenditen zu berücksichtigen.

Eine unveränderte Anwendung der bisherigen Empfehlung des FAUB vom 22.09.2025 für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern von 5,25 % bis 6,75 % würde im aktuellen Zinsumfeld bedeuten, dass im Bewertungskalkül rechnerisch von einer Gesamtrendite oberhalb der empirisch beobachtbaren Bandbreite von rund 6 % bis 10 % (in einem normalen Inflationsumfeld) ausgegangen wird.

Seit dem Zeitpunkt der letzten Bandbreiten-Empfehlung des FAUB vom 22.09.2025 hat sich der aus der Zinsstrukturkurve unter Verwendung der Svensson-Methode abgeleitete barwertäquivalente Basiszinssatz weiter erhöht. Zudem haben sich insb. die impliziten Renditeerwartungen am Aktienmarkt im laufenden Jahr stabilisiert, was ceteris paribus ebenfalls eine Reduktion der Marktrisikoprämie nahelegt.

Entsprechend hat der FAUB in seiner Sitzung am 12.10.2026 beschlossen, seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 4,5 % bis 6,0 % anzupassen.

Ausgehend von der Empfehlung vor persönlichen Steuern hat der FAUB vor dem Hintergrund des geltenden Abgeltungssteuersystems ergänzend eine Überleitung zur Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern vorgenommen. Dies führt zu einer entsprechenden Anpassung der Empfehlung für die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern auf eine Bandbreite von nunmehr 4,0 % bis 5,25 %.