ESA-Stellungnahmen zur Überarbeitung der Taxonomie-Berichtspflichten
Die European Supervisory Authorities (ESAs) – ESMA, EBA, und EIOPA – haben gegenüber der Europäischen Kommission ihre Stellungnahmen zur Überarbeitung der Delegierten Verordnung zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178) abgegeben.
- Die ESMA schlägt u.a. vor, den KPI für Betriebsausgaben (OpEx) einzugrenzen und hinsichtlich der Taxonomie-Berichterstattung auf Konzernebene verschiedene Vereinfachungsmaßnahmen vorzunehmen, darunter die Streichung des gewichteten Durchschnitts-KPIs.
- Die EBA schlägt u.a. die Streichung des KPI für Gebühren und Provisionen (F&C-KPI) sowie der GAR für den Handelsbestand vor, und spricht sich für weitere Vereinfachungen hinsichtlich der Berichterstattung auf Konzernebene und der Nutzung des OpEx aus.
- Die EIOPA schlägt u.a. für den versicherungstechnischen KPI („Underwriting KPI“) eine einheitliche Methode für die Berechnung des Zählers und eine Einschränkung des Nenners vor.
Zum Hintergrund:
Die ESAs wurden im März 2026 von der Europäischen Kommission gebeten, einen sog. „targeted technical advice“ zur weiteren Überarbeitung der Delegierten Verordnung zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung zu erstellen. Am 01.07.2026 haben die ESAs ihre jeweiligen Vorschläge zur weiteren Überarbeitung der Delegierten Verordnung zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung zur Konsultation gestellt, an der sich das IDW beteiligt hat.