15.10.2026

Erbschaftsteuer: BVerfG verhandelt über Betriebsvermögensbegünstigung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 13.10.2026 darüber verhandelt, ob die erbschaftsteuerlichen Begünstigungs- und Bewertungsregelungen beim Übergang betrieblichen Vermögens mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder den Beschwerdeführer als Erwerber nicht begünstigten Vermögens verfassungswidrig benachteiligen.

Bereits mit Urteil vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12) hatte das BVerfG die Regelungen der §§ 13a und 13b ErbStG i.V.m. § 19 Abs. 1 ErbStG wegen des Ausmaßes der Verschonung und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt. Zugleich hielt es steuerliche Begünstigungen zur Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich für zulässig. Beanstandet wurden insb. die Verschonung großer Betriebsvermögen ohne Bedürfnisprüfung, die weitreichende Ausnahme von der Lohnsummenregelung und die damalige Verwaltungsvermögensregelung. Darauf reagierte der Gesetzgeber mit der…