Entwurf des InsAG: Einheitliches Berufsrecht für insolvenzrechtliche Amtsträger
In einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme begrüßt das IDW den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (InsAG).
Der Gesetzentwurf betrifft den Berufszugang zur Tätigkeit insbesondere als Insolvenzverwalter, Sachwalter, Restrukturierungsbeauftragter und Sanierungsmoderator. Dabei soll künftig eine staatliche Prüfung erforderlich sein, in der interdisziplinäre Kenntnisse aus den Bereichen Recht, Steuern und BWL abgefragt werden. Zudem soll eine zentrale Selbstverwaltung des Berufs in Form einer eigenen Kammer eingeführt werden. Nach Auffassung des IDW werde mit dem Entwurf für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater ein gleichberechtigter Zugang zu den genannten Tätigkeiten geschaffen.
Bislang dominiert die Rechtsanwaltschaft dieses Tätigkeitsfeld nahezu vollständig, weshalb der interdisziplinäre Ansatz der Neuregelung ausdrücklich begrüßt wird. Um den Praxisanforderungen moderner Kanzleien und Gesellschaften gerecht zu werden, fordert das IDW in seiner Stellungnahme, dass künftig nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen zum insolvenzrechtlichen Amtsträger bestellt werden können.
Zur Sicherung der hohen fachlichen Standards schlägt das IDW zudem vor, die geplante mündliche Prüfung um eine vierstündige schriftliche Klausur zu ergänzen und mindestens einen Prüfer mit kaufmännischem Hintergrund einzusetzen.
Schließlich betont das IDW, dass eine eigene Kammer der Verfestigung bisheriger Strukturen entgegenwirkt und daher zu begrüßen ist. Die Aufgaben der Kammer sollten jedoch möglichst schlank gehalten werden, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.