10.06.2025

Entschuldung der Kommunen: Prüfungen nach § 4 Abs. 3 ASEG NRW im Sommer 2025

Das Land NRW will hochverschuldete Kommunen entlasten, indem es anteilig Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten übernimmt. Für die Teilnahme am Programm muss die jeweilige Kommune einen Antrag stellen. Nach dem Entwurf der Landesregierung für ein Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) ist eine Zuwendungsvoraussetzung, dass bestimmte Angaben im Antrag durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Die Prüfungen sollen über die Sommerpause stattfinden. Der Berufsstand wird gebeten, entsprechende Kapazitäten einzuplanen, um den ambitionierten Zeitplan zu unterstützen.

Das Gesetz (LT-Drs. 18/13835 vom 13.05.2025 (Link: MMD18-13835.pdf )) soll voraussichtlich am 9./10. Juli verabschiedet werden. Der Entwurf sieht eine Antragsfrist von vier Monaten vor. Damit die Kommunen schon frühzeitig Vorbereitungen treffen und auf einen Wirtschaftsprüfer zugehen können, wird das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung…