02.05.2025

Einwegkunststofffondsgesetz: Fristverlängerung und Aussetzung der Prüfungspflicht für dieses Jahr

Das Umweltbundesamt teilt mit , dass die Frist zur Abgabe der Mengenmeldungen für Hersteller von Einwegprodukten aus Kunststoff auf den 15. Juni 2025 verlängert wird. Zudem sieht das Umweltbundesamt 2025 ausnahmsweise von der Pflicht zur externen Überprüfung und Bestätigung der Mengenmeldung für 2024 ab.

Allerdings bleibt die Möglichkeit des Umweltbundesamtes, jederzeit im Einzelfall zu verlangen, dass eine solche Prüfung durchgeführt und eine Bestätigung vorgelegt wird, hiervon unberührt. Ebenso unverändert besteht die Pflicht zur Zahlung der Sonderabgabe für 2024 erstmals auf dem deutschen Markt bereitgestellte oder verkaufte Einwegkunststoffprodukte. In technischer Hinsicht wird die Mengenmeldung über 100 kg ohne Bestätigung durch einen Prüfer ab dem 2. Mai 2025 auf DIVID möglich sein.

Im Zusammenhang mit der Meldung und Prüfung nach dem Einwegkunststoffgesetz hatte sich das IDW im März…