Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung läuft am 30. September 2024 ab
Die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen müssen bis spätestens zum 30. September 2024 eingereicht werden – daran erinnert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Corona-Wirtschaftshilfen, bestehend aus Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, unterstützten von Juni 2020 bis Juni 2022 laut BMWK Unternehmen und Selbständige mit über 63 Milliarden Euro Bundesmitteln. Die Anträge wurden vorläufig auf Prognosebasis bewilligt. Ein nachträglicher Abgleich der Prognoseangaben mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung war von Beginn an vorgesehen.
Bisher wurden rund 570.000 Schlussabrechnungen eingereicht, jedoch stehen noch etwa 300.000 aus. Die Schlussabrechnung ist notwendig, um die endgültige Förderhöhe festzustellen und die genaue Verwendung der bereitgestellten Mittel zu überprüfen.
Bis zum 30. September 2024 besteht die letzte Möglichkeit, die noch…