Bundestag beschließt KRITIS-Dachgesetz zur Stärkung kritischer Infrastrukturen
Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) sieht Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen vor. Diese sollen bundesweit einheitlich und sektorenübergreifend festgelegt werden, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf nun beschlossen.
Hintergrund: Die dem KRITS-Dachgesetz zugrunde liegende CER-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, kritische Einrichtungen in mindestens zehn Sektoren – darunter Energie, Transport, Gesundheit, Wasser und IT – besser gegen Naturkatastrophen, technische Störungen und vorsätzliche Angriffe zu schützen. Die Regeln zur Cybersicherheit sind dagegen im NIS2-Umsetzungsgesetz enthalten, welches bereits am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten ist.
Das KRITISDachG enthält die abstrakte Verpflichtung für Betreiber kritischer Anlagen, physische Schutzmaßnahmen zu treffen, und es setzt einen Prozess auf, der…