BMF veröffentlicht neues Anwendungsschreiben zur Forschungszulage
Das BMF hat am 27.10.2026 ein neues Anwendungsschreiben zur Gewährung der Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) veröffentlicht. Das neue Schreiben ersetzt das bisherige BMF-Schreiben vom 07.02.2023 und ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden.
Das neue Anwendungsschreiben berücksichtigt insbesondere die zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen bei der Forschungszulage. Für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 31.12.2025 entstehen, beträgt die maximale jährliche Bemessungsgrundlage 12 Mio. Euro. Bei Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern können ab 2026 100 Euro je nachgewiesener Arbeitsstunde berücksichtigt werden. Für FuE-Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben, können zudem Gemein- und sonstige Betriebskosten ohne Einzelnachweis pauschal in Höhe von 20 % der im Wirtschaftsjahr im Übrigen entstandenen förderfähigen Aufwendungen angesetzt werden.
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