BMF übernimmt modifizierte Trennungstheorie und gibt strenge Trennungstheorie auf
Das Bundesministerium der Finanzen gibt seine bisherige Auffassung zur teilentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG auf: Mit Schreiben vom 20. Oktober 2026 übernimmt es die vom BFH im Urteil vom 11. Dezember 2025 (IV R 17/23) entwickelte modifizierte Trennungstheorie anstelle der bislang vertretenen strengen Trennungstheorie. Zugleich hebt das BMF das Schreiben vom 12. September 2013 auf.
Nach der neuen Verwaltungsauffassung sind bei teilentgeltlichen Übertragungen die Buchwerte bis zur Höhe des Teilentgelts anteilig zuzuordnen. Eine Aufdeckung stiller Reserven erfolgt nur noch, soweit die nicht gesellschaftsrechtlich veranlasste Gegenleistung den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts übersteigt. Liegt das Teilentgelt hingegen unter dem Buchwert, kommt es weder zur Realisierung stiller Reserven noch stiller Lasten.
Für die Praxis ist vor allem die Übergangsregelung…