BMF startet Verbandsanhörung zur Neuregelung der Vollverzinsung
Gestern hat das BMF mit dem "Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" den Verbänden den Entwurf einer Neuregelung zur Vollverzinsung zur Anhörung übersandt.
Das IDW hatte sich für eine zeitnahe Veröffentlichung im Rahmen seiner Stellungnahme vom 07.02.2022 zum Referentenentwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes eingesetzt.
In Folge des Beschlusses des BVerfG vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen über die Vollverzinsung (§§ 233a, 238 Abs. 1 Satz 1 AO) nur noch für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 31.12.2018 weiter anzuwenden. Der Gesetzgeber wurde vom Gericht aufgefordert, bis zum 31.07.2022 eine Neuregelung der Vollverzinsung für die Zeiten ab 01.01.2019 zu schaffen.
Der Entwurf sieht vor, den Zinssatz für Zinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 auf 0,15% pro…