Berichterstattung über die 144. ÖFA-Sitzung
Der Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) hat die Mustervermerke für Gemeinden und Eigenbetriebe redaktionell angepasst.
Die Mustervermerke für Gemeinden sind als Arbeitshilfen für Mitglieder eingestellt und können bereits verwendet werden.
Der Mustervermerk für Eigenbetriebe ist in den Anlagen des IDW Prüfungshinweises zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben enthalten. IDW PH 9.400.3 (10.2025) ersetzt den bislang geltenden IDW PH 9.400.3 (12.2021).
Der ÖFA erörterte ferner die Neuerungen im RegE CSRDUmsG mit Auswirkungen auf die mittelbare Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies betrifft den neu eingefügten Art. 100 EGHGB-E mit einer Auslegungsvorschrift zu Satzungsregelungen bei kleinen oder mittelgroßen Kapitalgesellschaften der öffentlichen Hand sowie die Ergänzung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Vermeidung einer rechtsformunabhängigen Pflicht zur…