01.07.2026
Bafin: Hinweise zur Notwendigkeit einer Erlaubniserweiterung von KVGen bei der Vergabe von Krediten
Die Bafin hat das IDW aufgrund derzeitiger Nachfragen von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) über die Notwendigkeit einer Erlaubniserweiterung bei der beabsichtigten Vergabe von Krediten durch AIF um Weiterleitung folgender Hinweise gebeten.
„In folgenden Fällen ist eine Erlaubniserweiterung notwendig:
- Wenn bisher keine Erlaubnis erteilt wurde, die die Gewährung von Gelddarlehen oder Gesellschafterkrediten beinhaltet.
- Wenn bisher lediglich die Vergabe von Gesellschafterkrediten möglich war, auch ohne dass dies explizit aus dem Erlaubnisbescheid hervorging (vgl. § 284 Abs. 5 KAGB a.F., § 240, § 261 Abs. 1 Nr. 8 a.F., § 285 Abs. 3 a.F. KAGB) und nun (auch) Kredite an Dritte vergeben werden sollen.
- Wenn erstmals durch ein offenes Investmentvermögen Kredite an Dritte vergeben werden sollen, auch wenn die KVG über eine Erlaubnis zur Vergabe von Gelddarlehen nach § 285 Abs. 2 KAGB a.F. verfügt.
Soweit von einer…