14.09.2026

Außenprüfungsordnung im Bundessteuerblatt veröffentlicht: IDW Support Dokument informiert

Mit der neuen Außenprüfungsordnung (ApO) ersetzt die Finanzverwaltung die bisherige Betriebsprüfungsordnung 2000 und setzt die durch das DAC7-Umsetzungsgesetz reformierten Vorschriften zur steuerlichen Außenprüfung verwaltungsintern um. Ziel ist eine stärker risikoorientierte, digitalisierte und zeitnahe Prüfungspraxis. Obwohl die ApO als interne Verwaltungsvorschrift keine unmittelbare Außenwirkung entfaltet, lässt sie erkennen, wie die Finanzverwaltung künftige Außenprüfungen durchführen will. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre steuerlichen Prozesse und Kontrollsysteme frühzeitig auf die geänderten Rahmenbedingungen auszurichten.

Kern der Neuregelungen ist die konsequente Ausrichtung der Außenprüfung an Risikogesichtspunkten. Prüfungsschwerpunkte sollen künftig bereits zu Beginn der Prüfung festgelegt werden. Bei der Auswahl können Daten aus länderübergreifenden Austauschverfahren…