04.08.2026

Aktuarvereinigung überprüft HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) und das Institut der versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS) haben die HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G daraufhin überprüft haben, ob sie aus aktuarieller Sicht für den vorgesehenen Bewertungszweck weiterhin angemessen sind. Diese Sterbetafeln werden von vielen Bilanzierenden bzw. deren Aktuaren der bilanziellen Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen zugrunde gelegt. Die Überprüfung umfasst den Zeitraum 2016 bis 2024. Das Ergebnis der Überprüfung wurde am 20.07.2026 in einem Ergebnisbericht veröffentlicht.

Danach bilden die RT 2018 G die beobachteten Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten im relevanten Zeitraum insgesamt weiterhin gut ab. In den Pandemiejahren 2020 bis 2022 ist laut dem Ergebnisbericht eine deutliche Übersterblichkeit zu verzeichnen, deren Auswirkungen auf den Verpflichtungsumfang jedoch als materiell nachrangig…