Erweiterung des Bestätigungsvermerks bei Stiftungen
Aufgrund des überarbeiteten Landesstiftungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 22.12.2025 mit Gültigkeit ab dem 30.12.2025 sowie des Saarländischen Stiftungsgesetzes vom 19.02.2025 mit Gültigkeit ab dem 25.04.2025 hat der Arbeitskreis „Rechnungslegung und Prüfung von Non-Profit-Unternehmen“, aufbauend auf seiner Analyse und der Berichterstattung dazu vom 29.11.2024, entsprechende Anpassungen in seiner Analyse der Landesstiftungsgesetze in Bezug auf die Erweiterung des Bestätigungsvermerks durch den Abschlussprüfer vorgenommen.
In Rheinland-Pfalz wird nun eine Erweiterung des Bestätigungsvermerks über die Prüfung der Erhaltung des Grundstockvermögens und der satzungsmäßigen Verwendung der Stiftungsmittel verlangt. Das alte Landesstiftungsgesetz sah bisher keine Regelungen zur Erweiterung der Jahresabschlussprüfung vor.
Im Saarland gilt auch nach der Anpassung des Landesstiftungsgesetzes weiterhin die Verpflichtung den…