Optionsmodell würde Mittelstand helfen

18.05.2021

Das steuerliche Optionsmodell, das Personengesellschaften die Möglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung einräumt, ist endlich auf der politischen Zielgeraden. Wird es jetzt verabschiedet, profitieren Mittelständler von mehr unternehmerischer Flexibilität. Das IDW hatte die Idee entwickelt und sich in den letzten Jahren stark für sie eingesetzt.

Düsseldorf, 18. Mai 2021 - Personen- und Kapitalgesellschaften unterliegen aktuell grundsätzlich unterschiedlichen Besteuerungsregimen. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften sind Personengesellschaften - nicht nur bei grenzüberschreitenden Aktivitäten - komplexeren Regelungen und höheren administrativen Belastungen bei gleichen wirtschaftlichen Aktivitäten ausgesetzt. Um diesen Nachteilen zu begegnen und den Unternehmen größere Flexibilität einzuräumen, soll es Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften künftig ermöglicht werden, sich - unter Beibehaltung ihrer zivilrechtlichen Rechtsform - auf Antrag hin wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen.

Dieses sog. Optionsmodell soll im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz - KöMoG) durch einen neuen § 1a KStG ab 2022 eingeführt werden. Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung soll mittels eines (fiktiven) Formwechsels nach den Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes erfolgen. Eine Rückoptionsmöglichkeit ist ebenfalls vorgesehen. Durch die Einführung des Optionsmodells würde es antragsberechtigten Unternehmen zukünftig ermöglicht, das einfachere Besteuerungssystem der Körperschaftsteuer zu nutzen und damit die außersteuerlichen Vorteile der Personengesellschaft mit den steuerlichen Vorteilen der Kapitalgesellschaft zu verbinden.

Das IDW begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich. Das IDW hatte bereits im August 2017 die Debatte über eine Reform der Unternehmensbesteuerung angestoßen und im November 2019 ein konkretisierendes Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung ("Optionsmodell") (IDW Positionspapier)" vorgelegt. "Das Optionsmodell gibt einen wichtigen Impuls im Unternehmenssteuerrecht für eine rechtsformneutrale Besteuerung und ist ein wichtiger Schritt hin zur Entwicklung eines eigenständigen Unternehmenssteuerrechts", freut sich Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW.

"Das sog. Optionsmodell wird größeren und vor allem international tätigen Personengesellschaften viele Erleichterungen bringen, während kleinere Personengesellschaften bei der bekannten, für sie vorteilhaften Besteuerung bleiben können", führt Naumann aus. "Damit werden Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit der Personengesellschaften, die einen Großteil unseres deutschen Mittelstands ausmachen, gesteigert. Dies ist gerade im Lichte der Corona-Krise ein starkes Signal an die Wirtschaft" ergänzt Naumann.

Das KöMoG soll am 21.05.2021 in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet werden und könnte dann bereits am darauffolgenden Freitag, den 28.05.2021 den Bundesrat passieren.

Das IDW Positionspapier zum Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung ("Optionsmodell") finden Sie unter folgendem Link auf unserer Website:

Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung ("Optionsmodell") (IDW Positionspapier) (PDF)

Presseinformation 3/2021
als PDF: Optionsmodell würde Mittelstand helfen (IDW Presseinfo)

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