IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und von THG-Quoten. Erstmalige Anwendung: kalendergleiches Geschäftsjahr 2026, frühere Anwendung zulässig.
IDW RS FAB 15
Stand: 25.09.2025
Ansprechpartner/in: WP StB Felix Weiser
Quelle: IDW Life 11/2025, S. 871 ff. || Vorversion: IDW RS HFA 15 Bilanzierung von Emissionsberechtigungen nach HGB, Stand: 01.03.2006, Quelle: WPg 8/2006, S. 574 ff., FN-IDW 4/2006, S. 273 ff.
Gremium: Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) (vorbereitet von der Arbeitsgruppe „Emissionszertifikate“
Wesentliche Inhalte
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und von THG-Quoten (IDW RS FAB 15) verabschiedet. Sie ersetzt den aus dem Jahr 2006 stammenden IDW RS HFA 15.
Neben Ergänzungen und Klarstellungen in ihrem bisherigen sachlichen Anwendungsbereich (Emissionsberechtigungen im Sinne des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes) wurde die IDW Verlautbarung erweitert um Ausführungen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von nationalen Emissionszertifikaten im Sinne des Brennstoffemissionshandelsgesetzes sowie von Treibhausgasminderungsquoten und -pflichten gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Gegenüber dem Entwurf vom November 2024 wurden nur wenige, überwiegend klarstellende Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen, die zumeist Treibhausgas-Quoten betreffen.
Die IDW Verlautbarung ist erstmals verpflichtend anzuwenden auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.