Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks
IDW PS 400 n.F. (10.2021)
Stand: 30.08.2024
Ansprechpartner/in: WP StB Nicola Penkwitt
Quelle: Stand: 30.08.2024: IDW Life 11/2024, S. 961 ff. | Stand: 29.10.2021: IDW Life 12/2021, S. 1291 ff.
Gremium: Hauptfachauschuss (HFA)
Wesentliche Inhalte
Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 30.08.2024 redaktionelle Änderungen in IDW PS 400 n.F., IDW PS 401 n.F., IDW PS 405 n.F. und IDW PS 406 n.F., jeweils (10.2021), verabschiedet.
Die Änderungen betreffen Folgeänderungen aus
- ISA [DE] 315 (Revised 2019),
- den IAASB Qualitätsmanagement-Projekten,
- den IFRS Foundation® Trade Mark Guidelines,
- IAS 1 und
- dem IESBA Code.
Die vom HFA verabschiedeten Folgeänderungen betreffen auch die Formulierungsbeispiele für Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerke des unabhängigen Abschlussprüfers.
Die geänderten IDW Prüfungsstandards sind erstmals anzuwenden für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2023 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2024 enden.
Auszüge aus IDW PS 400 n.F., IDW PS 401 n.F., IDW PS 405 n.F. und IDW PS 406 n.F., jeweils (10.2021), in denen die in diesen Verlautbarungen vorgenommenen Änderungen kenntlich gemacht sind, wurden in Heft 10/2024 der IDW Life veröffentlicht. Sie werden nochmals in Heft 11/2024 der IDW Life veröffentlicht, da beim Abdruck in Heft 10 durch ein technisches Versehen der Druckerei nicht alles korrekt wiedergegeben worden ist. Dies bitten wir zu entschuldigen.